Mittwoch, Juni 23, 2004
MT-Online - Geldstrafen für Holocaust-Leugner
Haverbeck-Wetzel und Cohrs wegen Volksverhetzung verurteilt / Mahler wollte ,Assistent' sein
Sie erwiesen sich als unbelehrbar. Auch vor Gericht stellten Ursula Haverbeck Wetzel (75) und Ernst Otto Cohrs (82) - die beiden wegen Volksverhetzung angeklagten - am Freitag die unleugbare Wahrheit über die Vernichtung der Juden und den Holcaust in Abrede. Die in den Ausgaben der ,Stimme des Gewissens' im Vorjahr publizierte Argumentation, so Richterin Britta Kurhofer-Lloyd, leugne den Holcaust insgesamt und solle das deutsche Volk von Schuld reinwaschen. Die Rede ist in den Beiträgen von der ,Reichskristallnacht', die der ,Beginn der großen Lüge' war, die ,endgültig zu Fall zu bringen' sei: die ,Auschwitz-Lüge'. Es gehe den Angeklagten nicht in erster Linie um die Zahl der getöteten Juden, sondern darum, die Verbrechen zu entkriminalisieren. Haverbeck-Wetzel habe sich in ihrer Stellungnahme zwar auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen, die Meinungsfreiheit schütze aber auch die Tatsachen. Da weder der Rotenburger Ernst-Otto Cohrs, ,Schriftleiter' der ,Stimme des Gewissens', noch Ursula Haverbeck-Wetzel, Vorsitzende des Vereins ,Collegium Humanum' und Verfasserin der Texte, bislang mit dem Gesetz in Konflikt geraten seien, wurde von einer durchaus möglichen Freiheitsstrafe abgesehen: Haverbeck-Wetzel zahlt 180 Tagessätze zu je 30 Euro, Cohrs 180 Sätze zu 20 Euro. Darüber hinaus sei die im Vorjahr beschlagnahmte Gesamtauflage der 3000 Hefte der ,Stimme des Gewissens' einzustampfen, ebenfalls die zu diesem Zeitpunkt noch greifbaren Exemplare der bereits zu großen Teilen versandten Vorgängernummer. Auch die zur Herstellung notwendigen Druckplatten und Filme seien zu zerstören. Nach Verkündung des Urteils, das dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft weitgehend entspricht - gefordert war für Cohrs ein höherer Tagessatz von 25 Euro - signalisierte Ursula Haverbeck-Wetzel, in die Revision zu gehen. Dazu gab sie gegenüber der Presse allerdings keine weiteren Angaben. Für Irritationen hatte zu Beginn der Verhandlung auch die Anwesenheit des Berliner Rechtsanwaltes Horst Mahler gesorgt. Er sah sich als ,Assistent der Verteidigung' und nahm direkt neben Cohrs, Haverbeck-Wetzel und Rechtsanwalt Karl Ulmer Platz.
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