Donnerstag, Januar 19, 2006
Frankfurter Rundschau online: Da hatte Ministerpräsident Althaus richtig Pech
Thüringer Landespolitiker produzieren Skandälchen / Regierungschef lässt sich mit Kind einer Rechtsextremistin fotografieren
Andreas Trautvetter ist Verkehrsminister in Thüringen und so etwas wie der Helge Schneider unter den deutschen Landespolitikern: Unberechenbar, unergründlich, unglaublich. (...) Die andere Geschichte, die gerade den Thüringer Blätterwald rauschen lässt, handelt von Dieter Althaus, dem CDU-Ministerpräsidenten und stand am Mittwoch im Freien Wort aus Suhl. Ein Foto aus 2004 zeigt den Ministerpräsidenten mit dem Baby einer bekennenden Rechtsextremistin im Arm. Da hatte Althaus richtig Pech. In Thüringen übernimmt der Ministerpräsident nämlich immer die Patenschaft für das sechste Kind einer Familie. Im Frühjahr 2004, es war Landtagswahlkampf, passierte es: Althaus war in Rippershausen bei Silvia Berisha und übergab ihr 250 Euro für Kind Nummer sechs, außerdem einen Blumenstrauß. Damit war er Ehrenpate. Dumm gelaufen: Onkel Dieter wusste nicht, dass die Mutter Anfang der 90er Jahre Mitbegründerin des Skingirl-Freundeskreises Deutschland (SFD) war. Auch nicht, dass sie 2002 auf der niedersächsischen Landesliste der NPD für den Bundestag kandidiert hatte. Und schon gar nicht, dass sie in den 90ern Skin-Fanmagazine herausgab, die von der Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt wurden. Auch von ihrer Verhaftung damals wusste Althaus nichts. NPD-Kreisvorsitzende in Thüringen wurde sie erst später.
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1 Kommentar:
Der Thüringer Vorsitzende der "Deutschen Partei", Kurt Hoppe, hat an den Verfasser jetzt einen offenen Brief geschrieben, der den Lesern nicht vorenthalten werden soll.
Offener Brief an den "Freies Wort" Mitarbeiter Jens Wenzel zum Beitrag "Patenonkel Althaus mit Erinnerungslücken" (FW 18.01.06 S.3)
Eine persönliche Anrede ist mir leider nicht möglich, da mir hierzu die entsprechenden Worte fehlen bzw. eine Beleidigung darstellen könnten.
In ihrem Bestreben, Front gegen den Ministerpräsidenten Herrn Althaus zu machen, überschreiten Sie jeglichen Anstand und Moral gegenüber einer untadeligen Familie mit sieben Kindern. Nicht nur, daß Sie von einem „Haufen“ (Hunde machen Haufen) Kinder sprechen und diese dann mit einem Balken vor den Augen ins Bild setzen, nein Sie sprechen diesen Kindern sogar das Recht auf eine Gleichbehandlung hinsichtlich einer Patenschaft und der damit verbundenen kleinen finanziellen Spende ab. Sie wollen für sogenannte „Rechte“ (wen immer Sie dazu rechnen) die verbrieften Rechte des Grundgesetzes außer Kraft setzen. Der Mutter werfen Sie vor, als Kandidatin für eine Partei (NPD) zur Bundestagswahl angetreten zu sein, dabei dürfte es selbst ihnen nicht entgangen sein, daß die NPD eine in der BRD zu Wahlen zugelassene Partei ist, im Gegensatz zur Mauermörderpartei SED, die es in der BRD nicht mehr gibt, aber der Sie als williger Genosse angehörten. Nach dem Ende ihrer roten Karriere, im Frühjahr 1990 schlossen Sie sich ihrem Vater an, der damals schon in der SPD aktiv war, allerdings war zu dieser Zeit ein Beitritt, auf Grund der damals geltenden Sperrklausel für aktive SED Genossen, für Sie nicht möglich. Nach der für die SPD unglücklich verlaufenen Volkskammerwahl zog sich die Familie Wenzel dann aber aus der SPD zurück. Der Beitritt hätte dann wohl auch eher der Karriere geschadet.
Waren Sie nicht auch Angehöriger des Wachregimentes Feliks Dzierzinski ?
Ein Regiment das dem MfS unterstand und für die Niederschlagung von Unruhen eingesetzt wurde (z.B. 17 Juni 1953). Die Angehörigkeit war freiwillig und es wurde ein besonderer Eid auf das MfS abverlangt, darin wurde geschworen, „ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Angehöriger des Ministeriums für Staatssicherheit“ zu sein.
Was fordern Sie als nächstes, was „Rechten“ verweigert werden soll? Für ältere „Rechte“ keine Rente mehr? „Rechte“ sind nicht Hartz 4 berechtigt? Oder wollen Sie sogar alle „rechten“ Frauen und Männer sterilisieren lassen?
Aber zurück zum Beitrag. Sie behaupten die Mutter der sieben Kinder (kein Haufen) wäre 1993 verhaftet worden. Sie nennen dazu eine Polizei-Datenbank aus der dies ersichtlich wäre. Ganz davon abgesehen, daß Frau Berisha nach eigenem Bekunden nie verhaftet wurde, es also auch keine derartige Datenbank geben kann ( den Nachweis werden Sie erbringen müssen) ist es würdelos die Kinder einer solchen Situation auszusetzen ( Bürger und Kinder des Ortes könnten die Berisha – Kinder, wegen ihrer „verhafteten“ Mutter drangsalieren, aber auch der Mutter gegenüber könnten Anfeindungen stattfinden) So wurde dem ältesten der Geschwister einen Tag nach Erscheinen Ihres Beitrages, - der nur einem kranken Hirn entsprungen sein kann- in der Schule vor allen Schülern von der Leererin ( das Doppel „e“ ist bewußt eingesetzt) folgendes sinngemäß angedroht: „ Aus der Zeitung wissen wir ja nun, daß Du aus einer rechtsradikalen Familie kommst, solltest Du Dir in irgendeiner Weise was zu Schulden kommen lassen, weißt Du ja was mit Dir passiert“. Einmal abgesehen von dem pädagogischen „Wert“ einer solchen Drohung, geht aus dieser Aussage eindeutig hervor, daß die Kinder und Eltern bis dato nie als „Rechtsextremisten“ auffällig geworden sind. Sie hingegen behaupten die Kinder hätten sich als „Rechte“ zu erkennen gegeben, bleiben aber jeden Beweis schuldig.
Ein anderes der Kinder kam weinend nach Hause, weil es von einem Schulkameraden mit den Worten „ deine Mutter saß ja schon im Knast“ angesprochen worden war. Auch wenn Sie es so ( Haft / Knast) nicht geschrieben haben, ist auch dies ein Produkt ihrer zügellosen Hetze gegen die Familie Berisha.
Auf meine Nachfrage beim Bürgermeister wurde mir bestätigt, daß der bulgarische Junge zwar gehänselt wurde, aber von allen Schülern, nicht vorwiegend von den Berisha-Kindern.
(in ihrem verlogenen Beitrag waren diese aber immer dabei) Gewalttaten habe es nicht gegeben. Strafwürdige, rassistische oder ausländerfeindliche Äußerungen seien nie gefallen. In einem Dorf hätten es Kinder aus anderen Regionen (hat nichts mit Ausland zu tun) am Anfang immer etwas schwerer, ehe sie voll dazu gehörten. Das ganze habe sich doch gegen Althaus gerichtet und nicht gegen die Frau Berisha und ihre Kinder, die doch sehr zuvorkommend wären, so der Bürgermeister. Auch hier eine völlige andere Darstellung in ihrem Beitrag. Gab es nicht schon einmal eine Pressekampagne hinsichtlich eines kleinen ausländischen Jungen der von „Nazis“ ertränkt worden sein sollte? Das Ergebnis ist bekannt.
Pikanterweise informierte die Hebamme, die kurz vor der Entbindung bei der Familie Berisha einen Hausbesuch abstattete, den „FW“ Ableger „Meininger Tageblatt“ darüber, daß die Familie in ungeheizten Räumen sitzt, da die Behörden den Antrag auf Heizöl ( muß als Hartz 4 Empfänger beantragt werden) zögernd bearbeiteten. Das „Meininger Tageblatt“, das sich anfänglich dafür interessierte, brachte dann aber doch keine Zeile darüber. Stattdessen erschien dann ihr Artikel. Wahrscheinlich ist man auch in Meiningen der Auffassung, daß eine Familie die „rechts“ (was immer das sein mag) orientiert ist, im Kalten sitzen kann. Auf meine Anfrage beim zuständigen Redakteur Herrn Meier, warum nicht über den Zustand der Familie (ohne Heizung) berichtet wurde und ob es mit dem Artikel im „FW“ Zusammenhänge gebe, erhielt ich die Antwort: „das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“. Eine Antwort warum das „Meininger Tageblatt“ nicht berichtete blieb er mir schuldig. Zufall??
Sie lassen nicht nur jede journalistische Sorgfalt vermissen, sondern Sie sind eine Schande für diese Zunft.
In der Zusammenfassung ihres der Würde des Menschen (Frau und Kinder Berisha) hohnsprechendem Beitrages ist folgendes festzustellen:
1. Sie verstoßen gegen Artikel 1GG (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
2. Sie verstoßen gegen Artikel 3 GG(1) : Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Artikel 3 (3) : Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
3.Sie verstoßen gegen Artikel 6 (1) : Ehe und Familie stehen unter dem besonderem Schutze der staatlichen Ordnung.
Sie können sich auch nicht auf die Meinungs- oder Pressefreiheit berufen, da diese bei der Beschädigung der Würde (des) eines Menschen nicht greift.
Nun müßte man meinen, in einer seriösen Zeitung würde der zuständige Chefredakteur einen solchen kinder - und mutterfeindlichen (würdelosen) Beitrag zurück pfeifen, zumindest den geringsten Grad an Recherchen fordern, ehe dieser in Druck gehen könnte. Nicht so beim „Freien Wort“. Die Antwort findet man in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 26. Juni 1998 S. 43.
Ich bin sicherlich kein Freund der von der CDU geführten Landesregierung, aber es gebührt dem Regierungssprecher Uwe Spindeldreier großer Dank, daß er das politische Ansinnen, - Kinder von Eltern mit gegenteiliger als vom Staat geforderten Meinung von der Förderung aus zu schließen, - zurückgewiesen hat und eindeutig den Förderungsgrund nach gesetzlichen Betstimmungen dargelegt hat.
Ich werde neben anderer Verbreitung diesen offenen Brief sowohl dem Ministerpräsidenten Herrn Althaus, wie auch dem Bundespräsidenten Herrn Köhler zusenden, um sicherzustellen, daß solcherart entwürdigende Berichterstattung bekannt wird.
Aus meiner Sicht sollte sich die Staatanwaltschaft gemäß § 130 StGB mit diesem Beitrag befassen, zumindest ist es ein Fall für den Verfassungsschutz.
Kurt Hoppe
PS: Ich habe den Beitrag symbolisch siebenmal kopiert, um in einigen Jahren diesen den betroffenen Kindern vorlegen zu können, damit diese dann als Erwachsene den Beitragsschreiber zur Verantwortung ziehen und evtl. Entschädigungen geltend machen können.
Ich wünsche Ihnen schon allein aus diesem Grunde ein langes Leben.
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