Donnerstag, Februar 24, 2005

derStandard.at: Le Pens Geldstrafe wegen Aufstachelung zum Rassenhass bestätigt

Französischer Rechts­extremer muss 10.000 Euro zahlen - Für fremdenfeindliche Aussagen in Le Monde-Interview verurteilt Der französische Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen ist auch in zweiter Instanz wegen Aufstachelung zum Rassenhass zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Pariser Strafgerichts vom vergangenen April. Damit ahndeten die Richter fremdenfeindliche Aussagen, die Le Pen 2003 in einem Interview der Pariser Tageszeitung "Le Monde" gemacht hatte. Er hatte unter anderem vor einem künftigen Frankreich "mit 25 Millionen Moslems" gesprochen, denen gegenüber "die Franzosen" nur noch mit "gesenktem Kopf" auftreten könnten, wenn sie keinen Ärger riskieren wollten.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

ich finds richtig...solche Leute kann man nicht hart genug bestrafen!!Sie müssen die "Ausländer" ja nicht lieben, aber akzeptieren.
Mensch ist Mensch!