Freitag, Februar 25, 2005

Verbot von Neonazi-Organisation nicht rechtskräftig - Yahoo! Nachrichten

Das vom sächsischen Innenministerium ausgesprochene Verbot der rechtsextremistischen Organisation «Skinhead Sächsische Schweiz» (SSS) ist noch nicht rechtskräftig. Das geht aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des NPD-Landtagsabgeordneten Uwe Leichsenring durch Innenminister Thomas de Maiziere hervor, die am Donnerstag in Dresden bekannt wurde. Nach Angaben von de Maiziere wurde gegen die Verbotsverfügung des früheren Innenministers Klaus Hardraht aus dem Jahre 2001 Klage erhoben. Deshalb sei sie noch nicht bestandskräftig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte nach der Verbotsverfügung 60 Verfahren gegen frühere Mitglieder der «SSS» unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, schweren Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung eingeleitet. Mehrere Mitglieder, unter ihnen auch ein 31 Jahre alter Rädelsführer aus Pirna, wurden vom Landgericht Dresden zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren verurteilt. Eine Hausdurchsuchung bei dem Rädelsführer im Dezember vergangenen Jahres lieferte Hinweise, dass die «SSS» trotz Verbots weitergeführt wird.

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