Montag, Januar 09, 2006
Brandanschlag bleibt ungesühnt - Märkische Allgemeine
Die spektakulärste antisemitische Straftat in der Geschichte Brandenburgs - der Brandanschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Potsdam in der Nacht vom 7. auf den 8. Januar 2001 - bleibt ungesühnt. Generalbundesanwalt Kay Nehm habe die am 12. Januar 2001 aufgenommenen Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder der Terrorgruppe "Nationale Bewegung" eingestellt, teilte Behördensprecherin Frauke-Katrin Scheuten der MAZ auf Anfrage mit.
Die fast fünf Jahre dauernden Ermittlungen "richteten sich gegen 15 Beschuldigte", erklärte die Sprecherin. Doch eine Mitgliedschaft in der Terrorgruppe, die vom 30. Januar 2000 bis zum 30. Januar 2001 im Raum Potsdam ihr Unwesen trieb, oder eine Beteiligung an dem Anschlag habe keinem der Verdächtigen nachgewiesen werden können, so Scheuten. "Sollten sich neue Anhaltspunkte ergeben, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen." Von dem Argwohn der Bundesanwaltschaft - dass der Verfassungsschutz die Ermittlungen gegen die "Nationale Bewegung" zumindest nicht optimal unterstützt haben könnte - findet sich in der Abschlussverfügung der Anklagebehörde kein Wort. (...) Insider verschiedener Sicherheitsbehörden vermuteten deshalb, der Geheimdienst habe möglicherweise falsche Fährten gelegt, um seine V-Leute, die zu Aufklärungszwecken in die rechtsextreme Szene eingeschleust worden waren, vor Enttarnung zu schützen.
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