Dienstag, Juni 01, 2004
Budapester Zeitung Online - Recht auf freie Meinungsäußerung war stärker
Gesetz gegen Volksverhetzung verfassungswidrig
Das Verfassungsgericht hat vergangene Woche das Gesetz gegen Volksverhetzung einstimmig für verfassungswidrig erklärt. Es hätte nach der eingehenden Modifizierung im vergangenen Dezember zu den restriktivsten Regelungen in ganz Europa gehört. Die Verfassungsrichter begründeten ihre Ablehnung damit, dass das neue Gesetz das Recht auf freie Meinungsäußerung arg beschnitten hätte. Das Parlament verabschiedete die Regelung Ende des vergangenen Jahres, um dem wachsenden Rassismus und Antisemitismus im Land entgegenzuwirken. Besonders aktuell wurde die Regelung der Frage nach dem Urteil gegen das Mitglied der rechtsextremen Gerechtigkeitspartei MIÉP Lóránt Hegedûs. Er wurde nach antisemitischen Äußerungen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte er in einer Publikation „die Entfernung der galizischen Horden aus dem öffentlichen Leben Ungarns“ angeregt. Mit dieser Umschreibung zielte er ganz klar auf die Juden. Während der Verhandlung vertrat Hegedûs immer wieder die Auffassung, dass er nur von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hätte. Antisemitischen Bemerkungen gehören inzwischen auch bei Kundgebungen rechtsextremer Gruppierung zum festen Ritual. Auch bei Spielen des als „jüdisch“ verschrienen Budapester Fußballverein MTK kommt regelmäßig zu antisemitischen Äußerungen. Es werden Losungen gebrüllt wie: „Der Zug fährt ab nach Auschwitz“ und selbst Transparente mit extremen antisemitischen Losungen hochgehalten.
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