Sonntag, Januar 22, 2006
Pressedienst: Verwaltungsgericht bestätigt Demo-Verbot
Lüneburg. Die Demonstration unter dem Motto ,,Gegen Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit erkämpfen“, für Sonnabend, 28. Januar, geplant, bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht bestätigte Freitag die Untersagungsverfügung der Stadt Lüneburg für den geplanten Aufzug und die Kundgebung. Das durch die Stadt geregelte Versammlungsverbot ist offensichtlich rechtmäßig, so das Gericht. Der Anmelder hatte nach der Untersagung der Stadt das Gericht angerufen und kann jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht weiterklagen.
Hintergrund: Ein bekannter Aktivist der rechtsextremen Szene hatte in Celle eine Demonstration angemeldet, war dort aber am Verbot der Stadt gescheitert. Daraufhin meldete er in Lüneburg eine Ersatzveranstaltung an. Die Stadtverwaltung verbot den Aufmarsch mit der Begründung, dass durch die Demo und das damit verbundene Konfliktpotential die öffentliche Ordnung gefährdet sei. Bei Gericht beantragte der Anmelder vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, die Demonstration zu ermöglichen. Mit diesem Ansinnen scheiterte der Kläger nun vor dem Verwaltungsgericht.
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