Samstag, März 11, 2006
no-racism.net: Alle Klagen des Leopold Stocker Verlags abgewiesen
Das LG für Zivilrecht Graz hat die Klagen des Verlags abgewiesen. Bei den Bezeichnungen "rassistisch", "antisemitisch" und "rechtsextrem" in Zusammenhang mit den Verlagspublikationen handelt es sich um zulässige Werturteile. Vor fast einem Jahr ging der Leopold Stocker Verlag mit gerichtlichen Klagen auf Widerruf und Unterlassung gegen KritikerInnen vor, die ihm seine Verstrickung in die rechtsextreme Szene öffentlich vorgeworfen hatten: namentlich gegen die Israelische Kultusgemeinden Wien und Graz, die HochschülerInnenschaft Graz und die Gruppe Mayday 2000. (...)
Bei den Bezeichnungen "rassistisch", "antisemitisch" und "rechtsextrem" in Zusammenhang mit den Verlagspublikationen handle es sich um ein zulässiges Werturteil, das durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei. Mayday 2000 habe sich an einer aktuellen politischen Diskussion beteiligt, die gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein "hohes Maß an Toleranz" erfordere. Zwar sei an der "Ehrenrührigkeit" der Äußerungen von Mayday "nicht zu zweifeln", jedoch habe sich die Kritik auf ein "bestimmtes Tatsachensubstrat stützen" können. Das Verhalten des Stocker Verlags, so das Gericht weiter, sei "zweifellos geeignet, öffentliche Kritik auf sich zu ziehen" - exemplarisch nannte das Urteil, dass David Irving und Friedrich Romig zu den verlegten AutorInnen zählten bzw. zählen -, weshalb die Interessensabwägung zugunsten des Rechts von Mayday 2000 auf freie Meinungsäußerung ausgefallen sei.
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