Donnerstag, März 16, 2006
Tübingen: Durchgestrichenes Hakenkreuz bleibt straffrei - Nachrichten | SWR.de
Wer mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz seine demokratische Gesinnung zum Ausdruck bringt, muss keine Strafe fürchten. Das entschied das Landgericht Tübingen in einem Berufungsprozess gegen einen 22 Jahre alten Studenten.
Der junge Mann wurde frei gesprochen. Er habe eindeutig seinen Protest gegen Rechtsextremismus zum Ausdruck gebracht, betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Daher sei er nicht der Verwendung eines verfassungsfeindlichen Symbols schuldig.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert. Zuvor hatte das Amtsgericht Tübingen den Studenten verurteilt, dabei allerdings keine Strafe verhängt. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt.
siehe auch: Freispruch im Tübinger Hakenkreuz-Prozess. Gestern wurde am Landgericht Tübingen ein Tübinger Student freigesprochen. Er war in der vorherigen Instanz wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt worden, weil er einem Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte
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