Dienstag, März 08, 2005
Gericht: Im Schlachthaus die NS-Zeit verherrlicht
Drei junge Osttiroler wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Gegenstände aus der NS-Zeit gesammelt, Nazi-Lieder in Lokal gespielt, KZ verherrlicht... Urteile wurden bedingt ausgesprochen.
Mehrere Vergehen nach dem Verbotsgesetz zur NS-Wiederbetätigung sind gestern drei jungen Osttirolern von einem Innsbrucker Schwurgericht vorgeworfen worden. Der Erstangeklagte habe sich bei Treffen mit Bekannten begeistert über die NS-Zeit unter anderem auch über Konzentrationslager geäußert. Einschlägige Gegenstände wie Hakenkreuze habe der Osttiroler gesammelt, gebastelt und weitergegeben. Die Urteile wurden am späten Nachmittag gesprochen - für den Haupttäter ein Jahr bedingt, ein Kollege wurde mit sechs Monaten bedingt und einer Geldstrafe bedacht, der andere erhielt eine Probezeit von zwei Jahren.
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