Freitag, März 11, 2005
Reuters: BGH stuft Neonaziband "Landser" als kriminelle Organisation ein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Neonazi-Band "Landser" als kriminelle Organisation eingestuft und die mehrjährige Haftstrafe gegen den Bandleader bestätigt.
Der BGH bestätigte in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil die Entscheidung des Berliner Kammergerichts im Wesentlichen. Die Band habe durch ihr strukturiertes Verhalten und den Vertrieb rechtsextremen Liedguts im Untergrund wie eine kriminelle Organisation gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf bei der Urteilsverkündung. Der BGH hob jedoch das Urteil in dem Punkt auf, in dem der Angeklagte wegen Aufforderung zu einer Straftat verurteilt worden war. Die vom Kammergericht ausgesprochene Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gegen den Bandleader wird dennoch voll rechtskräftig. (Az.: 3 StR 233/04)
siehe auch:
BGH stuft Neonazi-Band als kriminelle Vereinigung ein, BGH: Neonazi-Band "Landser" war kriminelle Vereinigung, "Landser" ist kriminelle Vereinigung, Landser-Prozeß: Revision von Neonazi-Rockband zurückgewiesen, Neonazi-Band ist kriminelle Vereinigung. Der "Landser"-Sänger muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil eines Berliner Gerichts, BGH stuft Nazi-Band als kriminell ein. Sie sind nie öffentlich aufgetreten, ihre Texte verherrlichen Krieg und Gewalt. Die Nazi-Rockband "Landser" ist für die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) eine kriminelle Vereinigung. Der 39jähriger Kopf der Band muss für muss nun für drei Jahre und vier Monate in Haft. Der BGH bestätigte damit das Urteil einer Vorinstanz, Musik als Waffe gegen die Demokratie. BGH stuft rechte Band Landser als kriminelle Vereinigung ein
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