Mittwoch, März 23, 2005
Kein Bekenntnis zu Wieses Absichten - sueddeutsche.de
Im Prozess gegen fünf Gesinnungsgenossen des Neonazis Martin Wiese haben zwei Verteidiger für ihre Mandanten die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung zurückgewiesen.
Die Anwältin einer 18-jährigen Angeklagten plädierte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht auf einen Schuldspruch nur wegen eines Waffendelikts durch Gebrauch so genannter Soft-Air-Pistolen. Der Verteidiger einer 20-Jährigen beantragte, seine Mandantin könne nur wegen ihrer Teilnahme bei der Beschaffung von Sprengstoff verurteilt werden.
Die Gruppe um Wiese soll einen Sprengstoffanschlag bei der Grundsteinlegung für das neue Jüdische Zentrum in München geplant haben. Gegen Wiese und drei andere Mitstreiter wird in einem eigenen Verfahren verhandelt.
Regime nach nationalsozialistischem Vorbild
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft gehörten vier Angeklagte aus München dem inneren Führungszirkel der von Wiese geleiteten „Kameradschaft Süd“, der fünfte Angeklagte aus Brandenburg unterstützte die Gruppe. Ziel des inneren Zirkels war laut Anklage ein Regime nach nationalsozialistischem Vorbild. Die so genannte „Schutzgruppe“ operierte konspirativ mit Decknamen und Codes.
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