Donnerstag, März 09, 2006

Berliner Zeitung: Berlin - Abbruch der NPD-Demonstration war rechtmäßig

Ist es korrekt, dass Politiker direkt oder indirekt aufrufen, einen genehmigten Neonazi-Aufmarsch zu blockieren? Ist es rechtens, dass die Polizei NPD-Anhänger am Marschieren hindert, weil Gegendemonstranten rechtswidrig auf der Strecke stehen? Und muss der Staat das Versammlungsrecht um jeden Preis durchsetzen? Derartige Fragen waren gestern Thema vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Dieses stellte aber klar: "Der Abbruch der NPD-Demonstration am 8. Mai 2005 war rechtmäßig." Damit scheiterten die NPD und ihre Jugendorganisation JN mit ihrer Klage gegen die Berliner Polizei. Im vergangenen Jahr, zum 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai, hatten rund 6 000 Gegendemonstranten 3 125 Rechtsextremisten den Weg Unter den Linden versperrt. Die Neonazis wollten zur Friedrichstraße ziehen. Die Polizei sah sich aber nicht in der Lage, die Route frei zu räumen und ließ die Demo nicht starten. Bereits am 1. Mai 2004 hatte die Polizei aus gleichem Grund einen NPD-Aufmarsch in Lichtenberg abgebrochen. Auch das war laut Gericht in Ordnung. siehe auch: Polizei war in »Notstandssituation«. Zwei NPD-Klagen gegen Abbruch ihrer Aufmärsche scheiterten vor dem Verwaltungsgericht

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