Samstag, März 04, 2006
Merkur Online - Keine Entschädigung für Nazi-Kriegsverbrechen
Bundesverfassungsgericht weist Klagen von vier Griechen ab - Massaker in Distomo
Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes keinen Schadenersatz an Hinterbliebene zahlen. Eine Klage von vier Griechen wurde vom Bundesverfassungsgericht nach Angaben nicht zu einer Entscheidung angenommen. Schon der Bundesgerichtshof hatte zuvor die Forderungen wegen eines vor fast 60 Jahren begangenen SS-Massakers in Griechenland in einem Grundsatzurteil abgewiesen. Nach Überzeugung beider Bundesgerichte lassen sich Ansprüche der Hinterbliebenen weder aus dem Völkerrecht noch aus deutschem Amtshaftungsrecht ableiten (AZ: 2 BvR 1476/03).
siehe auch: Keine Entschädigung für Nazi-Kriegsverbrechen. Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes keinen Schadenersatz an Hinterbliebene zahlen. Eine Klage von vier Griechen wurde vom Bundesverfassungsgericht nach Angaben nicht zu einer Entscheidung angenommen. Schon der Bundesgerichtshof hatte zuvor die Forderungen wegen eines vor fast 60 Jahren begangenen SS-Massakers in Griechenland in einem Grundsatzurteil abgewiesen, Empörung über Urteil des
Verfassungsgerichts zu SS-Massaker. Die „Internationale Föderation der Widerstandskämpfer“ (FIR) reagierte mit Empörung und Enttäuschung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, den Prozessantrag der Angehörigen der Opfer des SS-Massakers von Distimo/ Griechenland abzulehnen, Griechen selbst schuld .... Zynisch wirken die »Erwägungen«, mit denen nun auch drei Bundesverfassungsrichter vier Griechen, die 1944 durch das SS-Massaker in Distomo zu Waisen wurden, jegliches Recht auf Entschädigung durch die BRD absprachen. Trotz gegenteiliger griechischer Urteile. Womöglich kann man noch das Völkerrecht so interpretieren, dass die BRD daran nicht gebunden sei. Doch die von den Nazis selbst als »Sühnemaßnahme« für Partisanenaktionen deklarierte Erschießung von über 300 daran völlig unbeteiligten Menschen als »allgemeines, wenn auch hartes und mit Verstößen gegen das Völkerrecht einhergehendes Kriegsschicksal« zu bezeichnen, wie das in Karlsruhe geschah, ist schamlos, Keine Entschädigung für Nazi-Kriegsverbrechen in Griechenland. Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes keinen Schadenersatz an Hinterbliebene zahlen. Eine Klage von vier Griechen wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zu einer Entscheidung angenommen, Urteil: Keine Entschädigung für Nazi-Kriegsverbrechen, Pressemeldung BVG, BVG-Entscheidung
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