Freitag, März 04, 2005

taz 4.3.05 Kranzabwurf stoppt Nazimarsch

17 Initiativen wollen am 8. Mai rund um das Brandenburger Tor demonstrieren. Nicht alle werden es dürfen. Die Neonazis haben die geringsten Chancen, denn Verfassungsorgane haben Vorrang Am 8. Mai wird es am Brandenburger Tor ein riesiges Gedrängel geben. 17 angemeldete Veranstaltungen zählte die Versammlungsbehörde gestern bereits, die mit dem 60. Jahrestag der Befreiung zu tun haben oder zumindest zum Brandenburger Tor führen. "Das wird ganz schön voll", sagte eine Sprecherin der Versammlungsbehörde nach der Aufzählung aller Demos, Aufmärsche und Kundgebungen. Sollten tatsächlich alle Veranstaltungen wie geplant stattfinden, werden sich am 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus mehrere zehntausend Menschen rund um das Brandenburger Tor tummeln. Doch der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, wies darauf hin, dass nicht alle Veranstaltungen in der gewünschten Form stattfinden werden. Dafür lägen zu viele Anmeldungen vor. Bei der Vergabe müsse seine Behörde alle Interessen abwägen, so Haß. "Entschieden ist bisher nichts." Die schlechtesten Karten für eine Genehmigung, am Brandenburger Tor groß aufzutreten, haben die Rechtsextremisten. Haß glaubt zumindest nicht, dass ihr Aufmarsch dort erlaubt wird. Denn der Bundestag wird bis dahin das Versammlungsrecht wohl verschärft haben. Das ist nicht der einzige Grund, der den Rechten in die Quere kommt. Zwar gilt auch in Berlin das Motto: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Und die Jugendorganisation der NPD hatte ihren Aufmarsch vom Alexanderplatz zum Brandenburger Tor bereits im Herbst 2004 angemeldet. Doch die offiziellen Gedenkfeiern des Bundestages und anderer Verfassungsorgane am Brandenburger Tor haben Vorrang. Kranzniederlegungen der Bundesorgane müssten am 8. Mai stattfinden, sagte Haß zur Begründung. "Die jungen Nationaldemokraten müssen aber nicht am 8. Mai am Brandenburger Tor demonstrieren." Der Leiter der Versammlungsbehörde rechnet deswegen eher damit, dass ihr Aufmarsch an einem anderen Ort genehmigt wird.

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