Donnerstag, April 06, 2006
Wormser Zeitung · "Sicherheit ist gefährdet" - Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot von Rechtsextremisten-Demo
Rechtsextremisten dürfen am 8. April nicht in Mannheim demonstrieren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am Dienstag ein von der Stadt verhängtes Verbot bestätigt. Bei dem geplanten Aufmarsch, zu dem 750 Anhänger der rechten Szene aus ganz Deutschland erwartet wurden, sei 'eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit' zu befürchten, hieß es zur Begründung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte den Aufzug für den Holocaust-Leugner Ernst Zündel bereits untersagt. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (Az. 1 S 732/06).
siehe auch: Neonazis dürfen nicht marschieren, Neonazi-Demo: Rechte gehen vors Verfassungsgericht. Beschwerde gegen VGH-Urteil eingelegt / "Bündnis gegen Rechts" will auf jeden Fall durch die Stadt ziehen. Die Rechtsradikalen gehen bis zur letzten Instanz, um am Samstag doch in der Stadt demonstrieren zu können. Gestern haben sie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) eingelegt. Der hatte den Neonazi-Aufmarsch unter dem Motto "Schafft Meinungsfreiheit - Freiheit für Zündel, Rudolf, Verbeke und Irving" verboten und folgte damit auch der Einschätzung der Stadt Mannheim. Die Gründe: bei der Demo sei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie der Straftatbestand der Volksverhetzung zu befürchten. Jetzt müssen die Karlsruher Richter kurzfristig entscheiden.
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