Mittwoch, August 18, 2004
Neonazi-Aufmarsch in Wunsiedel am 21. August bleibt erlaubt
Der für den 21. August geplante Aufmarsch von Rechtsextremisten im oberfränkischen Wunsiedel bleibt erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies am Dienstag eine Beschwerde des Freistaats Bayern gegen die Zulassung des «Rudolf-Heß-Gedenkmarsches» zurück.
Dabei beriefen sich die Münchner Richter auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Versammlungen dürften nur verboten werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gebe, dass es dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit zu strafbaren Äußerungen komme. Im vorliegenden Fall lägen aber keine Hinweise dafür vor, dass eine Verknüpfung der Heß-Gedenkveranstaltung mit der Person Adolf Hitlers beabsichtigt sei.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Es hatte das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Versammlungsverbot unter Auflagen aufgehoben. Gleichzeitig hob der Verwaltungsgerichtshof auf die Beschwerde des Veranstalters hin eine vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Einschränkung auf, wonach bei der Kundgebung «jeglicher Bezug zur Person Adolf Hitler in Wort, Schrift und Bild» zu unterbleiben habe. (Az: 24 CS 04.2237 und 04.2254)
siehe auch: Neonazi-Demo bleibt erlaubt - Verwaltungsgerichtshof beruft sich auf Karlsruhe - Wunsiedeler Bürgermeister befürchtet "braunes Mekka"
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