Donnerstag, August 12, 2004

wallstreet-online.de - Neonazis dürfen zu Rudolf-Heß-Todestag marschieren

Gericht gestattet Gedenkmarsch im bayerischen Wunsiedel Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einen Gedenkmarsch von Neonazis zum 17. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel gestattet. Damit hob das Gericht eine anderslautende Entscheidung des Wunsiedeler Landratsamts auf. In seiner Begründung bezog sich das Gericht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG), wonach rechtsextreme Versammlungen nicht allein deshalb verboten werden können, weil sie gegen die öffentliche Ordnung verstoßen könnten. siehe auch: Gericht erlaubt Neonazi-Marsch zu Hess-Todestag, Tausende Neonazis aus ganz Europa werden am 21. August zum Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel erwartet.

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