Montag, August 16, 2004
junge welt vom 14.08.2004 - Schwarze Justiz
Im August 1956: KPD-Verbot im Geiste eines fast blindwütigen Antikommunismus
Peter Baumöller, Düsseldorfer Lokalredakteur des Zentralorgans der KPD Freies Volk, hatte am Morgen des 17. August 1956 gerade das von ihm gefertigte Transparent »Trotz Verbot – KPD« aus einem Fenster des Parteivorstandes gehängt, da traf auch schon, so erinnert er sich später in seinen »Geschichten aus den heißen und kalten Kriegstagen«, »mit viel Getöse die Polizei ein und stürmte das Gebäude. Zu stürmen gab es eigentlich nichts, denn es gab weder im Haus noch auf dem langen Hof Aktionen des Widerstandes. Nur empörte Zwischenrufe und die Erinnerung daran, daß wir Kommunisten solche Situation schon einmal überlebt und überstanden hatten.«
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte an diesem 17. August den von der Bundesregierung 1952 erteilten Auftrag in allen Punkten vollstreckt: Es erklärte die KPD für verfassungswidrig, verfügte ihre Auflösung, ordnete die Einziehung ihres Vermögens an und untersagte die Bildung von »Ersatzorganisationen«. »Das KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956«, so schreibt der Berliner Historiker Prof. Dr. Wolfgang Wippermann in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) antifa, »zeigt in erschreckender Klarheit, wie weit die ›wehrhafte Demokratie‹ bei der Einschränkung der ›Freiheit‹ zu gehen bereit war und wie sehr sie dies aus fast ausschließlich antikommunistischen Motiven getan hat.«
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen