Freitag, November 25, 2005
kurier.at | Österreich Entscheidung zu Gudenus naht
Die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft Wien nach dem britischen Holocaust-Leugner David Irving auch den ehemaligen freiheitlichen Bundesrat John Gudenus wegen Wiederbetätigung anklagen wird, steht unmittelbar bevor. "Die Staatsanwaltschaft ist im Begriffe, das zu finalisieren", erklärte Viktor Eggert, Leiter der Abteilung politische Delikte im Justizministerium, am Mittwochnachmittag auf Anfrage.
Ministerium entscheidet über Anklage
Im Unterschied zu Irving ist die Causa Gudenus "berichtspflichtig", d.h. der zuständige Staatsanwalt muss einen genehmigungspflichtigen Vorhabensbericht erstellen. Dieser wird zunächst von der Oberstaatsanwaltschaft begutachtet, mit einer Stellungnahme versehen und dann dem Ministerium vorgelegt. Dort wird dann über den Vorschlag des Staatsanwalts - Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens - entschieden.
siehe auch: Causa Gudenus: Entscheidung über Anklage steht unmittelbar bevor. Vorhabensbericht wird bereits im Justizministerium erwartet
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen