Montag, Mai 17, 2004

Bei Streit um Demonstrationen Recht auf Hauptsache-Urteil Rechtsextremist Worch kann Auflagen prüfen lassen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Anspruch auf Rechtsschutz auch für rechtsextreme Demonstrationen bekräftigt. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung gehört es zu dem im Grundgesetz garantierten Rechtsschutz, dass eine Gerichts-Entscheidung nicht nur im Eilverfahren ergeht, sondern im Hauptsacheverfahren. Wird eine Demonstration im Eilverfahren nur unter Auflagen gestattet, kann das endgültige Urteil nicht mit dem Hinweis verwehrt werden, es bestehe kein gerichtlicher Klärungsbedarf mehr. Im vorliegenden Fall ging es um eine angemeldete rechtsextreme Demonstration in Frankfurt am Main, die im April 2001 von der Stadt verboten wurde. Nach zwei unterschiedlichen Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte erlaubte das Bundesverfassungsgericht schließlich im Eilverfahren die Demonstration unter Auflagen. Die Versammlung mit dem Motto «Herren im eigenen Land statt Knechte der Fremden» fand zum vorgesehenen Zeitpunkt statt. Allerdings wurde die Route verändert, es durften keine Fahnen und Trommeln mitgeführt werden, Parolen mit aggressiver Ausländerfeindlichkeit wurden verboten.

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