Dienstag, Mai 11, 2004

Yahoo! Nachrichten - Menschen in Not - Hilfsorganisationen - Spendenaufrufe - Stichwort: Genfer Konventionen

Nach den Berichten über die Misshandlung irakischer Gefangener durch amerikanische und britische Soldaten hat das Deutsche Rote Kreuz auf die Genfer Konventionen hingewiesen. Grundgedanke der Genfer Konventionen und des humanitären Völkerrechts ist der Schutz für all diejenigen Menschen, die nicht oder nicht mehr aktiv an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt sind. Damit unterscheiden sie sich von den so genannten Menschenrechten, die immer ihre Gültigkeit haben und auch den eigenen Bürgern der jeweiligen Staaten zustehen. In allen vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 heisst es: «Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschliesslich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die durch Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeine andere Ursache ausser Kampf gesetzt sind, werden unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt, ohne jede auf Rasse, Farbe, Religion oder Glauben, Geschlecht, Geburt oder Vermögen oder auf irgendeinem anderen ähnlichen Unterscheidungsmerkmal beruhende Benachteiligung.» Das dritte Genfer Abkommen regelt die Behandlung von Kriegsgefangenen. Darin heisst es unter anderem: «Die gefangen genommenen Soldaten stehen unter dem Gewahrsam des feindlichen Landes, das alles dafür tun muss, um den Soldaten trotz ihrer Gefangenschaft ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.»

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