Freitag, August 26, 2005

Justiz: NPD-Vorsitzender zu Bewährungsstrafe verurteilt - FAZ.NET - Politik

Der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt ist in einem Berufungsverfahren vom Stralsunder Landgericht wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, daß Voigt 1998 in einer Wahlkampfrede in Greifswald zum Haß gegen die etablierten Politiker aufgestachelt hat. Damit sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Verteidigung sprach von einem Skandalurteil und kündigte Revision an. Das Landgericht hob mit seinem Urteil einen Freispruch des Amtsgerichtes Greifswald auf. Das Gericht hatte 2002 den Freispruch mit Mangel an Beweisen begründet. Voigt hatte die Rede vor Jugendlichen und heranwachsenden Zuhörern vor den Landtagswahlen 1998 in Mecklenburg-Vorpommern gehalten. Die frühere ZDF-Sendung „Kennzeichen D” hatte Teile der Rede dokumentiert, später waren die Bänder jedoch vernichtet worden. In der Verhandlung räumte Voigt ein, vor rund 50 bis 60 Zuhörern gesagt zu haben, daß er als 14 Jahre alter Jugendlicher zur Zeit des Kalten Krieges zur Waffe gegriffen hätte, wenn Deutschland in Gefahr gewesen wäre. „Das erwarte ich von Euch auch.” In einer späteren Passage seiner Rede hatte Voigt darauf verwiesen, daß der Feind in den Köpfen der etablierten Politiker sei. Der 53 Jahre NPD-Politiker sagte vor Gericht, er habe den Kampf mit geistigen Waffen gemeint. siehe auch: NPD-Chef zu Bewährungsstrafe verurteilt. NPD-Chef Udo Voigt ist wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Stralsunder Landgericht sah es in einem Berufungsverfahren als erwiesen an, dass Voigt in einer Wahlkampfrede zum Hass gegen Politiker aufgestachelt hatte, Prädikat: bedenklich. Der Gerichtstermin in Stralsund hätte für den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt ein Wahlkampf-Highlight werden sollen. Stattdessen wurde er wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

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