Donnerstag, August 11, 2005

www.aichacher-nachrichten.de - Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten

Eine für den 20. August in Wunsiedel geplante Kundgebung zum Gedenken an den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bleibt verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wies am Mittwoch eine Beschwerde des Veranstalters gegen die ebenfalls ablehnende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurück. Damit hat das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Versammlungsverbot weiterhin Bestand. Der VGH stützte sich bei seiner Entscheidung auf eine erst seit März dieses Jahres geltende Strafvorschrift. Danach macht sich strafbar, wer den öffentlichen Frieden dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. siehe auch: Heß-Kundgebung bleibt verboten. Unabhängig davon findet in Wunsiedel am 20. August ein „Tag der Demokratie“ statt (...) Das Gedenken an Rudolf Heß diene erkennbar nur dem Vorwand, „um in Wirklichkeit das Gedankengut des Nationalsozialismus zu verbreiten“, heißt es in der Mitteilung des VGH (Az: 24CS05.2053).

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