Montag, August 22, 2005
IDGR - Bundesverfassungsgericht: Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten
Die von den bundesweit bekannten Neonazi-Aktivisten Jürgen Rieger angemeldete Versammlung in Wunsiedel für den 20. August 2005 unter dem Motto "Gedenken an Rudolf Heß" bleibt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von heute verboten. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab. Dieser hatte sich bereits vor den Fachgerichten erfolglos gegen den Sofortvollzug des vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochenen Versammlungsverbots gewandt, das sich auf die seit 1. April dieses Jahres geltende Strafvorschrift des § 130 Abs. 4 StGB stützte. (...) Das Eilrechtsverfahren schließt eine nachfolgende Verfassungsbeschwerde nicht aus. Nach Wunsiedel pilgern seit vielen Jahren Neonazis, um dem Hitler-Stellvertreter zu huldigen. (Aktenzeichen: BVerfG, 1 BvQ 25/05 vom 16.8.2005)
siehe auch: Neonazi-Aufmarsch in Wunsiedel für Rudolf Heß bleibt verboten, Verfassungsrichter verbieten Heß-Kundgebung. Eine für Samstag angemeldete Kundgebung von Neonazis zum Gedenken an den 18. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel bleibt verboten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden (Az: 1 BvQ 25/05), Verbot von Neonazi-Aufmarsch durch Gesetzesaenderungen des Bundestages ermoeglicht,
Wunsiedel feiert Gerichtsentscheidung. Neonazi-Aufmarsch für Rudolf Heß bleibt verboten - Auch Berlin im Recht
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