Mittwoch, August 31, 2005

mz-web.de: Ist Vertrieb der rechtsextremen «Schulhof-CD» nicht strafbar?

Amtsgericht Stendal lässt Anklage nicht zu - Politisch motivierte Kriminalität nimmt zu Der Vertrieb der bundesweit verbotenen rechtsextremistischen "Schulhof-CD" ist möglicherweise nicht strafbar. Nach Informationen der MZ hat das Amtsgericht von Stendal die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle gegen einen Rechtsradikalen nicht zugelassen, der die CD in großen Stückzahlen verbreitet haben soll. Die Texte seien noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt, heißt es sinngemäß in dem Beschluss. Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) hatte am Dienstag nicht zuletzt diese CD als einen Grund für die deutliche Zunahme der politisch motivierten, extremistischen Straftaten in Sachsen-Anhalt im ersten Halbjahr 2005 genannt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2004 stieg die Zahl derartiger Delikte um 68,4 Prozent auf 586. Allein 404 davon gehen auf das Konto von Tätern aus der rechtsextremistischen Szene. Die hallesche Anklagebehörde wollte sich zum Inhalt des Beschlusses zur "Schulhof-CD" nicht äußern, bestätigte aber die Existenz. "Wir prüfen eine Beschwerde", sagte der Leiter der Zentralstelle gegen Gewaltverherrlichung, Oberstaatsanwalt Peter Vogt.

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