Montag, November 21, 2005

Nachrichten.ch - Verurteilter Rechtsextremist bleibt Offizier

Ein verurteilter Rechtsextremist darf trotz einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten Offizier der Schweizer Armee bleiben. Das Urteil des Amtsstatthalteramtes Willisau hat für den Oberleutnant vorläufig keine Konsequenzen. Der Mann war wegen seiner Beteiligung an einem Angriff auf eine bewilligte Kundgebung vom 30. Oktober 2004 in Willisau rechtskräftig verurteilt worden. Die Urteile gegen die 18 Rechtsextremen waren am Freitag veröffentlicht worden. Die meisten wurden wegen Landfriedensbruch zu einem Monat Gefängnis und 500 Franken Busse verurteilt. Bei acht Angeschuldigten, darunter der Oberleutnant der Schweizer Armee, fiel die Strafe wegen weiterer Anklagepunkte höher aus. Für die militärische Karriere des Oberleutnants hat das Urteil vorläufig keine Konsequenzen. siehe auch: Rechtsextremist bleibt Offizier. Trotz einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten darf ein verurteilter Rechtsextremist Offizier der Schweizer Armee bleiben. Das Urteil des Amtsstatthalteramtes Willisau hat für den Oberleutnant vorläufig keine Konsequenzen

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