Donnerstag, April 07, 2005

mz-web.de: Revision gegen Freispruch

Messerstecher-Prozess: Urteil wird erneut überprüft - Kritik an Thierse Gegen das Urteil des Landgerichts Halle im Messerstecher-Prozess legt die Staatsanwaltschaft Halle Revision ein. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann auf Anfrage der MZ. Das Landgericht hatte am Montag einen 33-jährigen ehemaligen Neonazi freigesprochen, der im April 2000 in Halberstadt einen 60 Jahre alten Nachbarn nach einem Streit um laute Nazi-Musik erstochen hatte (die MZ berichtete). Der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, da er fürchtete, der Rentner wolle ihn eine Kellertreppe hinunterstoßen, so das Gericht. Zwar sei die Messer-Attacke eigentlich nicht zu rechtfertigen, der "psychisch labile Mann" sei aber wegen früherer Angriffe auf ihn in Panik geraten. Die Richter würdigten ausdrücklich die Courage des 60-Jährigen. Gleichwohl spiele der rechtsextreme Hintergrund für die Urteilsfindung keine Rolle. Auch in diesem Fall gelte "im Zweifel für den Angeklagten".

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