Montag, August 01, 2005
BGH-Urteil: Neonazi-Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" erlaubt - SPIEGEL ONLINE
Die öffentliche Verwendung der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe nicht strafbar. Der BGH sprach drei Neonazis frei, die einen abgewandelten Spruch der NS-Mördertruppe auf dem Anrufbeantworter ihres "Nationalen Infotelefons" hatten.
Die drei Mitglieder der Kameradschaft Karlsruhe hatten einen Text verfasst, der auf dem sogenannten Nationalen Infotelefon Karlsruhe für jedermann und zu jederzeit abhörbar war. Unter anderem dort wurde am Ende die Grußformel "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" verwendet. Bei dieser Grußformel handelt es sich um eine abgewandelte Wortschöpfung: Die Waffen-SS hatte die Formel "Unsere Ehre heißt Treue"; die Hitler-Jugend verwendete die Parole "Blut und Ehre". Der 3. Strafsenat des BGH entschied jetzt, dass die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" den nationalsozialistischen Grußformen nicht zum Verwechseln ähnlich sei. Laut BGH fällt der Gebrauch einer Fantasieparole, die von NS-Organisationen nie verwendet wurde, nicht unter das Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nur dies könne mit einer Geldstrafe oder Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
aktualisiert: mz-web.de: Nazi-Parolen werden doch verfolgt
siehe auch: Nazi-Spruch völlig legal, Verwendung von Naziparole nicht strafbar. Die Verwendung der unter Rechtsextremisten üblichen Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit sprach das Karlsruher Gericht drei Angehörige der rechtsextremen "Karlsruher Kameradschaft" frei, Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist legal. Wer diese Grußformel benutzt, macht sich nach Meinung des Bundesgerichtshofs nicht strafbar. Das Gericht hat deshalb drei Neonazis freigesprochen, die zuvor vom Landgericht Karlsruhe wegen der Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen verurteilt worden waren, Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS” nicht strafbar. Die häufig von Neonazis verwendete Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS” ist nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden (AZ: 3 StR 60/05 - Urteil vom 28. Juli), Provokationen mit Nazi-Jargon erleichtert. Bundesgerichtshof: Phantasie-Parole zur Waffen-SS nicht angreifbar / Strafbarkeit setzt Existenz eines Originals voraus, Nazi-Parole laut BGH nicht strafbar. Karlsruher Richterspruch stößt auf Unverständnis
Die Verwendung der Neonazi-Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ ist nicht strafbar. Der Satz könne nicht mit Originallosungen aus der Nazizeit verwechselt werden, entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Nach dem Urteil bleibt der Gebrauch vergleichbarer Fantasieparolen, die von NS-Organisationen nie verwendet wurden und nur „nationalsozialistisch klingen“, im Regelfall straflos, "Der blanke Hohn". Wolfgang NOSSEN (74) verurteilt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Äußerungen, die NS-Parolen ähneln, nicht strafbar sind, "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" straflos. Der Bundesgerichtshof kennzeichnet die in Nazi- und rechtsextremen Kreisen gebräuchliche Parole als Fantasiegebilde, dessen Verwendung nicht strafbar ist. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, nennt Urteil "nicht nachvollziehbar", Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« ist nicht strafbar. Das Karlsruher Gericht sprach drei Angehörige der rechtsradikalen »Karlsruher Kameradschaft« frei, Oberstes Gericht lässt Nazi-Parole straffrei, Deutschland: Nazi-Parole straffrei. Rechtsextremisten dürfen nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs ungestraft die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" verbreiten. Das Oberste Gericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe auf, das die Rechtsradikalen "wegen der Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen" zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt hatte, BGH spricht Rechtsextreme frei, BGH erlaubt Nazi-Parole
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen