Mittwoch, August 03, 2005

junge welt vom 03.08.2005 - Urteile geben Neofaschisten Aufwind

Rechte freuen sich über Aufhebung des Trommelverbots bei Aufmärschen in Hamburg und Freispruch für die Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS«. Einspruch aus Sachsen-Anhalt »Da Trommeln in Hamburg wieder eingesetzt werden dürfen, ist das Mitbringen von Trommeln (und geübten Trommlern) erwünscht«, hieß es in einem Aufruf des neofaschistischen Aktionsbündnisses Norddeutschland zu einem Aufmarsch in der Hansestadt am vergangenen Wochenende. Dahinter steht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Juni (Az. 9 K 1053/04), das sich gegen ein generelles Trommelverbot aussprach. In den letzten eineinhalb Jahren hatte sich das Trommelverbot bundesweit in den Versammlungsbehörden durchgesetzt und war neben dem Verbot der Uniformierung und dem Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole Bestandteil der üblichen Auflagen geworden. Die bundesweite Praxis stützte sich dabei auf eine Eingabe der Hamburger Innenbehörde vom 19. Januar 2004, die anläßlich eines in Hamburg angemeldeten Naziaufmarsches gegen die Wehrmachtsausstellung das Mitführen von Trommeln untersagte. Die Innenbehörde begründete das Verbot mit einer »sich aufdrängenden Assoziation zum System des Dritten Reiches«. Dagegen hatte das Norddeutsche Aktionsbüro Rechtsmittel eingelegt.

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