Donnerstag, November 03, 2005

RP Online - Nachrichten - Juristische Schlappe für rechtsextreme NPD

Juristische Schlappe für die NPD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof: Der Landtag in Sachsen darf weiterhin in einem Schülerkalender ein Motiv abdrucken, auf dem ein Stiefel zu sehen ist, der einen Schriftzug der NPD zertritt. Vier Abgeordnete hatten geklagt, dieser Kalender verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Landtags. Landtagssprecher Ivo Klatte verwies am Mittwoch in Dresden auf ein entsprechendes Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofes. Auch ein zweites Plakat, auf dem ein Blitz zu sehen ist, der ein Hakenkreuz zerstört, sei erlaubt, urteilten die Richter. Diese Darstellung im Schülerkalender zeigt außerdem noch den Schriftzug: "CDU, SPD, Grüne, FDP und PDS gegen NPD und DVU." Vier Abgeordnete der NPD-Landtagsfraktion hatten gegen die Veröffentlichung des Schülerkalenders 2005/2006 mit der Begründung geklagt, dass der Landtag mit den Plakaten gegen seine Neutralitätspflicht verstoße. Die Abgeordneten hatten zudem auf Artikel 40 der sächsischen Verfassung verwiesen, in dem das Recht auf Chancengleichheit der Fraktionen im Parlament und in der Öffentlichkeit verankert ist.

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