Dienstag, März 01, 2005
IDGR - Riegers Truppe muss den Heisenhof verlassen
Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Stade
Die Neonazi-Bewohner des "Heisenhofes" in Verden müssen das Anwesen, das dem rechtsextremen Anwalt Jürgen Rieger gehört, umgehend verlassen. Das Verwaltungsgericht (VG) Stade veröffentlichte heute seine Entscheidung, mit dem ein Eilantrag der Bewohner abgelehnt wurde.
Der Landkreis Verden (Niedersachsen) hatte bereits Ende November 2004 die Nutzung des Heisenhofes zu Wohnzwecken untersagt und eine umgehende Räumung verfügt. Gegen das Verbot der Wohnnutzung hatten die Bewohner Widerspruch eingelegt; dazu hatten sie gegen die vom Landkreis verfügte Räumungsfrist von zehn Tagen und die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung geklagt. Das VG Stade hatte über diese Klage gegen die sofortige Vollziehbarkeit zu entscheiden. Zunächst hatte das VG noch zugunsten der Bewohner entschieden, weil der Behörde ein Verfahrensfehler unterlaufen war: sie hatte nicht alle Bewohner des Heisenhofes angeschrieben.
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