Montag, November 14, 2005
Landgericht entscheidet über Befangenheitsantrag
Der Prozess gegen den Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Ernst Zündel wird morgen am Dienstag, 15. November, in Mannheim fortgesetzt. Das Landgericht Mannheim wird am zweiten Verhandlungstag über einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66-jährigen Zündel vor, im Internet und in schriftlichen Publikationen den Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost zu haben.
Zum Prozessauftakt hatte das Gericht den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler von der Verteidigung ausgeschlossen. Als Begründung wurde angeführt, gegen Mahler bestehe ein Berufsverbot. Sein Mitwirken im Prozess sei daher strafbar. Zur Verlesung der Anklage gegen Zündel wegen Volksverhetzung war es am ersten Verhandlungstag gar nicht gekommen.
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