Dienstag, September 28, 2004
Ex-KZ-Häftling wegen Nazi-Protest verurteilt - sueddeutsche.de
Die umstrittenen Urteile gegen Martin Löwenberg, 79, und Christiaan Boissevain, 52, sind rechtskräftig: Die beiden Friedensaktivisten hatten im November 2002 zu einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch aufgerufen. Das Gericht sieht darin eine "Öffentliche Aufforderung zur Straftat".
Tausende Münchner hatten am 30. November 2002 versucht, einen Aufzug der Neonazis gegen die Wehrmachtsausstellung im Zentrum zu blockieren. Der Aufmarsch war von dem Neonazi Martin Wiese angemeldet worden, der inzwischen als mutmaßlicher Rädelsführer des geplanten Sprengstoffanschlags auf das jüdische Zentrum am St. Jakobs Platz in Untersuchungshaft sitzt.
„Sich in den Weg stellen ist eine gute Sache“, hatte OB Christian Ude damals öffentlich erklärt. Der 79-jährige Martin Löwenstein, dessen Verwandte zum Großteil in einem Vernichtungslager ermordet wurden und der selbst 1944 in einem KZ in Lothringen war, rief am Odeonsplatz den Demonstranten zu: „Es ist legitim, ja legal, sich den Totengräbern der Demokratie entgegenzustellen.“ Boissevain verteilte Stadtpläne als Handzettel und einer Telefonnummer, unter der die „tatsächlichen Nazi-Routen“ bekannt gegeben würden.
Löwenstein und Boissevain wurden vom Staatsschutz observiert und wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ angeklagt. Peinlich dabei: In einem Bericht der Staatsschützer wurde Löwenstein als „KFZ–Häftling“ bezeichnet, Hitlers Propagandaminister hieß darin „Göppel“.
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