Dienstag, September 28, 2004
Yahoo! Nachrichten - Karlsruhe verbietet NPD-Aufmarsch in Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Demonstration der rechtsextremistischen NPD am Samstag in Berlin endgültig verboten. Die Veranstaltung unter dem Motto «Berlin bleibt Deutsch» war zuvor schon vom Berliner Oberverwaltungsgericht untersagt worden. Unterdessen berichtete der Berliner «Tagesspiegel am Sonntag», die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt prüfe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen NPD-Chef Udo Voigt.
Das Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Verbot der NPD-Demonstration vor allem das Motto beanstandet, weil damit der Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht werden könnte. Dieser Auffassung schloss sich das Bundesverfassungsgericht an, wie die Berliner Polizei bestätigte. Die NPD-Anhänger wollten durch den Berliner Stadtteil Wedding marschieren, in dem viele Türken wohnen. Nach Polizeiangaben trafen sich etwa 500 meist jugendliche Demonstranten zu einer Gegenkundgebung. Die Veranstaltung verlief friedlich.
Das Augenmerk der Berliner Staatsanwaltschaft richtet sich auf ein Interview, das Voigt dem rechten Wochenblatt «Junge Freiheit» gegeben hat, wie der «Tagesspiegel am Sonntag» berichtete. Darin erklärte Voigt Adolf Hitler zu einem «großen deutschen Staatsmann» und beschimpfte die Bundesrepublik als «illegitimes System», das wie die DDR durch revolutionäre Veränderung abgewickelt werden müsse. Es werde geprüft, ob Voigt gegen das Verbot der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen verstoßen und sich der Verunglimpfung des Staates schuldig gemacht habe.
siehe auch: Statt der NPD kam die Polizei. Demo hätte schon früher verboten werden können, Neonazi-Aufmarsch in Berlin verboten, Unerwünscht - Neonazi-Aufmarsch in Berlin verboten - NPD zieht vor Gericht - Protestaktionen wie geplant
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen