Freitag, September 24, 2004
IDGR - Mahler-Prozess aufgetrennt - Mitangeklagter genervt
Oberlercher kann sich Mahlers "überlange Ausführungen" nicht mehr anhören
Nach über sieben Monaten Verhandlungen im Prozess gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen zog das Landgericht Berlin die Strafprozessordnung zu Rate und trennte das Verfahren in zwei. Dauerredner Mahler war höchst überrascht: sein Mitangeklagter Oberlercher tat kund, er könne sich "die überlangen Ausführungen" Mahlers nicht mehr anhören.
Zum bereits 27. Verhandlungstag hatte das Gericht mal wieder alle drei Angeklagten geladen. Von den bisherigen Verhandlungstagen waren nur zwei in kompletter Trio-Besetzung auf der Anklagebank bestritten worden, während der sonstigen Verhandlungen erschien Mahler als Solist. Der Grund: Alle drei wurden wegen Volksverhetzung angeklagt, die sie mittels einer gemeinsam verfassten Schrift "Ausrufung des Aufstandes der Anständigen" begangen haben sollen. Darin wurde unter anderem ein "Verbot der jüdischen Gemeinden" und eine "Entausländerung" gefordert. Mahler war darüber hinaus zusätzlich noch wegen seiner Äußerungen angeklagt, in denen er Hass auf die Juden als "etwas ganz Normales" und als "untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems, also von geistiger Gesundheit" bezeichnet hatte.
Mahlers Prozessstrategie bestand darin, das Verfahren durch schier endlose Verlesung antisemitischer Traktate in die Länge zu ziehen. Allerdings bezogen sich diese "Beweisanträge" ausschließlich auf den ihm allein vorgeworfenen Anklagepunkt, sodass das Gericht die beiden Mitangeklagten Oberlercher und Meenen für den größten Teil der bisherigen Verhandlung von der Anwesenheitspflicht befreite. Für den vergangenen Montag ordnete das Gericht allerdings die Anwesenheit aller drei Angeklagten an, um das zähe Verfahren in zwei getrennte Prozesse aufzutrennen.
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