Dienstag, März 07, 2006
[inforiot] Thor-Steinar-Urteil des Oberlandesgerichts
Das brandenburgische Oberlandesgericht hat behauptet, das alte Thor-Steinar-Logo mit der Wolfsangel sei nicht strafbar. Das Urteil des bb OLG ist zwar nazifreundlich, doch dermaßen daneben, dass es sogar bei Juristen Kopfschütteln verursacht.
In Berlin hat das bb OLG nichts zu sagen. Die Berliner Justiz ist dabei, das Wolfsangel-Logo vors Kammergericht zu ziehen. Das KG wird voraussichtlich den Bundesgerichtshof entscheiden lassen.
siehe auch: Thor-Steinar-Urteil des Oberlandesgerichts
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