Mittwoch, September 01, 2004

tagesanzeiger.ch: Die Verteidiger Kesslers «streikten»

Die Anwälte von Erwin Kessler haben sich geweigert, den Tierschutzaktivisten zu verteidigen. Sie würden sich dadurch selber wegen Rassendiskriminierung strafbar machen, meinten sie. Das Bezirksgericht Bülach hatte Erwin Kessler, Präsident und Geschäftsführer des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), unter anderem wegen mehrfacher Rassendiskriminierung mit fünf Monaten Gefängnis unbedingt bestraft. In seinem seit Jahren geführten Kampf gegen das Schächten hatte Kessler die «abscheuliche Tierquälerei» mit den «Untaten von Nazi-Verbrechern» verglichen. Er bezeichnete «Schächtjuden» nicht nur als «Unmenschen», sondern auch als «charakterlich nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker». Und er sprach von «abartigen Vorstellungen aus uralten jüdischen Traditionen». Laut Anklage bezichtigte er schächtende Juden zudem der Lügenhaftigkeit und der besonderen Brutalität. Vor dem Obergericht weigerten sich am Dienstag sowohl Privatverteidiger Louis Capt wie auch Pflichtanwältin Eva Nill, Erwin Kessler gegen die Rassismusvorwürfe zu verteidigen. Nill sagte, für eine wirkungsvolle Verteidigung müssten Argumente vorgebracht werden, die als rassistisch verstanden werden könnten. Damit würden sich die Verteidiger aber selber strafbar machen. Dies könne von ihnen nicht verlangt werden.

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