Dienstag, Februar 28, 2006
Merkur Online - Dreijährige Haftstrafen für Waffennarren
Urteil von allen Prozessparteien angenommen
Das Landgericht Augsburg hat zwei Männer im Alter von 35 und 38 Jahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu je drei Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten den illegalen Besitz und Handel mit den Waffen in großem Stil zugegeben. Gegen einen dritten Angeklagten war das Verfahren eingestellt worden. Die Prozessparteien nahmen das Urteil vom Freitag an. Es ist damit rechtskräftig.
Als Motiv gaben die der rechtsextremen Szene zugerechneten Verurteilten 'Sammlerleidenschaft' an. Mit ihrem Urteil entsprachen die Richter den geforderten Strafmaßen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. In ihren Schlussworten hatten die beiden Angeklagten, ein früherer Zeitsoldat der Bundeswehr aus dem Landkreis Augsburg und ein Beamter aus Neuburg a.d. Donau, ihre Taten bedauert. 'Mir reicht/s, ich habe einen Riesenblödsinn gemacht, das kommt nie wieder vor', erklärte der 35 Jahre alte Ex-Beamte. Er ist von seinem Posten im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen suspendiert.
siehe auch: Haftstrafen für illegale Waffensammler. Das Landgericht Augsburg hat zwei Männer wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz am Freitag zu je drei Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten den Besitz und Handel in großem Stil mit illegalen Waffen zugegeben. Gegen einen dritten Angeklagten war das Verfahren eingestellt worden. Die Prozessparteien nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig, Waren Waffennarren in echtem Krieg? Kein Ende mit dem Augsburger Urteil: Die Kripo ermittelt weiter wegen versuchten Mordes. Ein Gerichtsurteil ist nicht immer die ganze Wahrheit. Jürgen V. (38) und Markus B. (35), die beiden rechtsextremen Waffennarren aus dem nördlichen Landkreis Augsburg und aus dem Raum Neuburg/Donau, wurden am Freitag wegen des Besitzes von Kriegswaffen und des Handels damit zu je drei Jahren Gefängnis verurteilt. Bis zu fünf Jahre Haft hätte die 8. Strafkammer laut Gesetz verhängen können. Die mögliche Höchststrafe wurde abgemildert, weil beide gestanden und "keinerlei Vorstrafen" haben, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel sagte. (...) Doch abgeschlossen ist der Fall nicht. Die Kripo ermittelt nach wie vor wegen versuchten Mordes, bestätigt Klaus Bayerl. Hintergrund sind Hinweise, dass einige der Männer sich als Söldner der kroatischen Armee in Ex-Jugoslawien verdingt haben, Kriegswaffen waren voll funktionsfähig. Experten stützen Staatsanwaltschaft im Augsburger Prozess - Angeklagte: Nie geschossen, Rechtsextreme Waffennarren legen Geständnis ab
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