Freitag, Juli 15, 2005

Marktplatz Oberbayern: Modellflugzeug mit Hakenkreuz strafbar

OLG urteilt in Prozess gegen Hobbybastler Modellflugfans, die bei einer Flugschau Modelle mit einem Hakenkreuz vorführen, machen sich strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden und den Freispruch eines 54-jährigen Bastlers durch das Landgericht Ingolstadt aufgehoben. Der Fall muss nun neu verhandelt werden, dem aus Schwaben stammenden Mann droht eine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Flugzeugtechniker hatte ein im Zweiten Weltkrieg von den Nazis eingesetztes Jagdflugzeug vom Typ Me 262 originalgetreu als Modell nachgebaut und zu diesem Zweck auch ein Hakenkreuz aufgemalt.

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