Donnerstag, Juli 28, 2005
Oberpfalznetz: Heß-Kundgebung verboten
Verwaltungsgericht: In Wunsiedel drohen Straftaten - Beckstein zufrieden
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat das Verbot einer für den 20. August in Wunsiedel geplanten Gedenkveranstaltung zum Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bestätigt.
Das vom Landratsamt Wunsiedel verfügte Versammlungsverbot stehe sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem neuen Versammlungsrecht in Einklang, teilte das Gericht am Mittwoch mit (Az. B 1 S 05.634).
Die Kundgebung stelle eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, da konkret eine Straftat drohe, betonten die Richter in ihrer Entscheidung. Durch die Verherrlichung eines herausragenden Repräsentanten des Dritten Reiches werde gleichzeitig die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt. Unter Ignorierung objektiver historischer Erkenntnisse würden die Veranstalter das Täter-Opfer-Verhältnis geradezu auf den Kopf stellen und die Würde der wirklichen Opfer der NS-Gewaltherrschaft in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen.
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