Montag, Februar 13, 2006

LR-Online - NPD-Mitarbeiter im Landtag droht Gefängnis

Staatsanwaltschaft will Bewährungsstrafe von Thomas R. widerrufen Die Urteile im ersten Prozess gegen die Skinheads Sächsische Schweiz (SSS), die zuerst alle zur Bewährung ausgesetzt worden waren, führen jetzt möglicherweise doch zu einer Inhaftierung. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts beantragt, die Bewährung des als Rädelsführer verurteilten Thomas R. zu widerrufen. Im Fall der rechtsextremen Gruppe Hammerskins hat die Staatsanwaltschaft indes die Ermittlungen teilweise eingestellt. Thomas R. ist zurzeit als persönlicher Referent des Sebnitzer NPD-Abgeordneten Johannes Müller beschäftigt und arbeitet in der Funktion auch im Landtag. Wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folge, habe Thomas R. seine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft noch anzutreten, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär. Zur Begründung erklärte Schär, R. sei seinen Bewährungspflichten nicht nachgekommen. So hatte sich der Neonazi etwa ein Jahr in Bayern aufgehalten, ohne sich beim Gericht ordentlich abzumelden. Auch eine Geldbuße von 1200 Euro habe er erst jetzt, zweieinhalb Jahre nach dem Urteil, beglichen. Mit diesem Verhalten habe der Verurteilte, der den Kreisverband der Jungen Nationaldemokraten in der Sächsischen Schweiz leitet, nicht gezeigt, dass er sich bewährt habe, so Schär. Das Urteil ist für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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