Donnerstag, Februar 09, 2006
Volksstimme.de: 'Nazi-CD': Angeklagter freigesprochen, Neuauflage vor höherer Instanz folgt
Das Stendaler Schöffengericht hat gestern nach zwei Prozesstagen einen 31-J ährigen aus Kuhlhausen ( Kreis Stendal ) vom Vorwurf freigesprochen, 50 000 Tonträger mit schwer jugendgefährdendem Inhalt bestellt und erhalten zu haben. Die so genannte " Nazi-CD " sollte unentgeltlich an Kinder und Jugendliche verteilt werden. Das Gericht sah im gesprochenen Intro und den Texten der 19 Rechtsrocktitel keine schwere Jugendgefährdung.
Was auf der CD " Anpassung ist Feigheit – Lieder aus dem Untergrund " " textlich vermittelt wird, ist rechtsextremistisch und sind systemfeindliche Stammtischparolen ", sagte Richterin Petra Ludwig bei ihrer Urteilsbegründung. Allerdings erreichten die Aussagen auf der so genannten Nazi-CD " nicht die Schwelle der Strafbarkeit ". Der CD-Inhalt sei " keine exzessive Verunglimpfung des Staates und kein Aufruf zu Gewalttaten ". Deshalb müsse " schwere Jugendgefährdung " verneint werden. Und damit habe sich der in der rechten Musikszene bekannte Lutz W. auch nicht strafbar gemacht. Freispruch.
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