Montag, Dezember 19, 2005
< sz-online | sachsen im netz > Im Zweifel für den Angeklagten - Neonazi freigesprochen
„In dubio pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz des deutschen Strafrechts beendete gestern am Leipziger Landgericht den Indizienprozess um die schwere Brandstiftung von Pegau. Der bekennende Neonazi Thomas N. (22), der angeklagt war, aus Frust über die Kündigung des Mietvertrages seine Wohnung angesteckt zu haben (Morgenpost berichtete), wurde vom Vorwurf der Brandstiftung und des versuchten Mordes freigesprochen.
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