Freitag, Dezember 16, 2005

ngo-online - BGH bestätigt Verurteilung von NPD-Politiker wegen Volksverhetzung

Die Verurteilung des NPD-Politikers Claus Cremer wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die vom Landgericht Bochum verhängte einjährige Bewährungsstrafe gegen den stellvertretenden Vorsitzenden des NPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Die Bochumer Richter sahen es im Februar als erwiesen an, dass der 26-Jährige bei einer NPD-Kundgebung im Juni 2004 gegen die jüdische Bevölkerung gehetzt hatte. Ihr müsse die Errichtung von Gotteshäusern generell untersagt werden, hatte er gefordert. Bei der NPD-Veranstaltung wurde die Verwendung von Steuergeldern für den Bau einer neuen Synagoge in Bochum kritisiert. Die Äußerungen Cremers waren auf einem Video festgehalten worden. (...) BGH; AZ: 4 StR 283/05 - Urteil vom 15. Dezember 2005 siehe auch: Pressemitteilung BGH zum Urteil, Urteil gegen NPD-Funktionär bestätigt, Urteil gegen NPD-Funktionär bestätigt. Der Rechtsextremist Cremer ist rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der BGH bestätigte ein Urteil, das nach einer Hetzrede des NPD-Funktionärs gegen Juden erfolgt war.

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