Mittwoch, Februar 08, 2006

Echo Online - Geldstrafe für die Frage nach „Arier-Nachweis“

Amtsgericht: Mann wird wegen Beleidigung einer Richterin verurteilt – Einschlägig bekannt Blaue Bommelmütze, graue Daunenjacke, kariertes Hemd und dunkle Hose: Wie so oft erkennt man den Brandstifter im Biedermann nicht. Am Dienstag verurteilte der Darmstädter Amtsrichter Henning Müller einen 48 Jahre alten Mann wegen Beleidigung einer Richterin zu einer Geldstrafe von 780 Euro. Der in Heppenheim geborene, bis vor einem Jahr in Biblis und heute in Heidelberg wohnende Mann hatte im Februar des vergangenen Jahres eine Richterin mit einem nach Nazi-Ansicht jüdisch klingenden Namen in einem Brief nach einem „Arier-Nachweis“ gefragt. Die Richterin, mit einem Insolvenzverfahren gegen ihn beschäftigt, hatte ihn angezeigt. Der Angeklagte, von seiner Ehefrau getrennt lebend, Vater von drei eigenen Kindern und einem Stiefkind, das jüngste gerade sieben Jahre alt, hat zwar Einzelhandelskaufmann gelernt. Doch er arbeitet – abgesehen von geringfügigen Beschäftigungen – nicht. Er wohne kostenfrei zur Untermiete und werde hier und da von Freunden und Bekannten unterstützt, erklärte er dem Richter. Seine Staatsangehörigkeit sei im übrigen nicht deutsch. Er sei vielmehr Bürger des „Deutschen Reiches“ und als solcher hin und wieder für die „Kommissarische Reichsregierung“ tätig.

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