Mittwoch, Dezember 14, 2005
Konservative und extreme Rechte nach den Riots in den französischen Banlieues
Konservative und extreme Rechte nach den Riots in den französischen Banlieues
"Unterdessen fährt Le Pen die Ernte ein": Unter diesem Titel erschien die, politisch gemäbigte, Boulevardzeitung Le Parisien am 8. Dezember 05. Die Schlagzeile der Ausgabe bezieht sich auf das soziale Klima, das durch die Reaktionen der Mehrheitsgesellschaft auf die jüngsten Unruhen in den französischen Trabantenstädten (banlieues) geprägt wird.
Während dreier Wochen im November 2005 hatten in den banlieues, die in besonderem Mabe von der sozialen Krise, von Verarmungs- und Gheottisierungsprozessen geprägt sind, heftige Riots stattgefunden. Es handelt sich mitnichten um die ersten Unruhen, denn ähnliche Phänomene werden seit 1981 – damals fanden die ersten Riots im Umland von Lyon statt – in unregelmäbigen Abständen verzeichnet. Oftmals werden die so genannten émeutes durch einen flagranten Fall von Polizeigewalt ausgelöst. Ein ähnliches Ereignis, nämlich der Tod zweier Jugendlicher im Alter von 15 und 17 Jahren, die sich einer schikanösen Polizeikontrolle entziehen wollten, auf ihrer Flucht, hatte auch jetzt als Katalysator gedient. Aber bei diesem Mal handelte sich um die spektakulärsten, am längsten anhaltenden und geographisch ausgedehntesten Unruhen, die in den letzten 25 Jahren verzeichnet wurden.
Dabei wurden 26 (von insgesamt 100) französischen Départements, Verwaltungsbezirken, in der einen oder anderen Form berührt. Insgesamt wurden im Laufe dieser Unruhen, frankreichweit, rund 9.000 Autos angezündet. Allerdings muss man berücksichtigen, dass auch ohne besondere Ereignisse wie die jüngsten Riots jährlich rund 30.000 Autos im ganzen Land verbrennen. Es handelt sich seit mehreren Jahren um ein Ritual, das es den Jugendlichen in den ghettosierten Trabantenstädten erlaubt, "endlich wahrgenommen" zu werden (da die etablierten Medien stets mal mehr, mal weniger ausführlich darüber berichten) - und gleichzeitig der Mehrheitsgesellschaft erlaubt, sie so wahrzunehmen, wie es ihr beliebt, nämlich als polizeilich zu behandelndes Sicherheitsrisiko.
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