Montag, Dezember 12, 2005

Volksstimme Nachrichten - Bewährungsstrafe für den ehemaligen DVU-Fraktionschef

Untreueprozess gegen Dieter Kannegießer Acht Monate Bewährungsstrafe lautete gestern das Urteil gegen Dieter Kannegießer (67). Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte von 2000 bis 2002 als Chef der DVU-Landtagsfraktion ihm anvertraute Gelder zweckfremd verwendet, also veruntreut hat. Auch habe er bei einem Rentenbetrug mitgewirkt. Die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) des Münchner Verlegers Gerhard Frey war 1998 angetreten, mit der Selbstbedienung der „Altparteien“ Schluss zu machen. „Lass Dich nicht zur Sau machen!“, lautete ein DVU-Slogan. Doch als die Truppe im Landtag saß, ließ man mit Staatsknete die Sau raus. Fraktionskostenzuschüsse, also Staatsgelder für die politische Arbeit der Fraktion, wurden nicht für Papier und Bleistifte, Computerprogramme und dergleichen verwendet, sondern für allerlei Vergnügungen. So gönnte sich die Fraktion davon üppige Weihnachtsfeiern, bei denen jeder für 328 Mark speiste und trank, unter anderem Eiswein für 150 Mark pro Flasche. Auch Tombolas mit teuren Preisen gehörten dazu. Verlost wurden da Fernseher, Fotoausrüstungen, Bestecke und Bettwäsche. „Alles, was man sich so wünscht“, wie Oberstaatsanwalt Wolfram Klein meinte. Bezahlt aus 14 100 Mark Steuermitteln. siehe auch: Bewährungsstrafe für Ex-DVU-Fraktionschef. Der frühere Fraktionschef der rechtsextremistischen DVU im Landtag von Sachsen-Anhalt ist wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Magdeburg setzte die Strafe gegen Dieter Kannegießer am Freitag zur Bewährung aus. Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte.

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