Mittwoch, Dezember 07, 2005
Web Aachener Zeitung | Dreifachmord in Overath: Urteil rechtskräftig
Rund ein Jahr nach der Verurteilung eines Ex-Söldners wegen des Dreifachmordes von Overath ist der Schuldspruch rechtskräftig. Der Revisionsantrag des Neonazi-Anhängers wurde abgelehnt, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag mitteilte. Der Mann war vom Kölner Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
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