Montag, Dezember 05, 2005

Frankfurter Rundschau online: Foltern verboten, aber quälen erlaubt

Mit immer neuen und fragwürdigen Argumenten und Rechts- konstruktionen drückt sich die US-Regierung um die Durchsetzung des absoluten Folterverbots. Das Ergebnis heißt 'Folter lite'. "Wir foltern nicht", sagt George W. Bush. Aber was ist Folter? Laut UN-Anti-Folter-Konvention jede Handlung, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person "vorsätzliche starke körperliche oder geistig seelische Schmerzen oder Leiden" zufügen oder androhen, um eine Aussage zu erpressen, jemanden einzuschüchtern oder zu bestrafen. Die Konvention untersagt auch "grausame, unmenschliche oder erniedrigende" Behandlung - selbst wenn die keine Folter ist. In den USA, die der Anti-Folter-Konvention 1988 beitraten und sie 1994 ratifiziert haben, nennt man das "Folter lite" ("leicht"). Als die Bush-Regierung nach dem 11. September 2001 in den Kampf gegen den internationalen Terrorismus zog, tauchte alsbald die Frage nach dem Umgang mit Gefangenen auf. Im Weißen Haus glaubte man, den Feind nur effektiv bekämpfen zu können, wenn ein paar Regeln gelockert würden. Man müsse auch auf der "dunklen Seite" kämpfen, sagte Vizepräsident Dick Cheney. Um dafür den Weg frei zu machen, interpretierten US-Regierungsjuristen Anfang 2002 die Rechtslage neu. In einem ersten Schritt wurden den in Afghanistan gefangenen Al-Qaeda-Kämpfern und Taliban-Soldaten die in Kriegen eigentlich universellen Rechte der Genfer Konvention abgesprochen. Dies geschah laut Bushs damaligem Rechtsberater und heutigem Justizminister, Alberto Gonzales, bereits auch mit Blick darauf, "schneller Informationen von gefangenen Terroristen" zu erhalten. Dabei stand als zweiter Stolperstein immer noch das Folterverbot im Weg. Auch hier fand man eine Lösung: In einem berüchtigten Rechtsgutachten argumentierte das US-Justizministerium im August 2002, der Präsident dürfe sehr wohl Folter anordnen. In Kriegszeiten habe der Verfassungsauftrag, das Land zu schützen, vor allem anderen Vorrang. Bush aber wollte Folter gar nicht mit Tinte und Siegel anordnen. Er wollte nur Grauzonen schaffen - und weiter sagen können: "Wir foltern nicht." Dafür bot das Gutachten einen zweiten Weg: Folter wurde neu definiert. Künftig sollte nur noch als Folter gelten, wenn einer Person absichtlich Schmerzen zugefügt werden, die jenen vergleichbar sind, die bei "Organversagen, der Beeinträchtigung von Körperfunktionen oder dem Tod" auftreten.

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